BG ETEM verabschiedet neuen Gefahrentarif
Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse) hat einen neuen Gefahrentarif verabschiedet, der seit dem 01.01.2012 gültig ist.
Aus diesem Grund erhalten Sie als Mitgliedsunternehmen neue Bescheide über Ihre Veranlagung von der Berufsgenossenschaft.
Diese Bescheide sind maßgeblich für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ab 2012.
Was können Sie nun tun?
Wir empfehlen Ihnen:
- Lassen sie Ihren Veranlagungsbescheid professionell prüfen
- Sie haben eine einmonatige Widerspruchsfrist. Lassen Sie hier keine Zeit verstreichen.
Senden Sie uns gerne Ihren aktuellen Veranlagungsbescheid. Wir prüfen diesen neutral und unverbindlich. Natürlich werden Ihre Daten absolut vertraulich behandelt.
PS: Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Berufsgenossenschaft ETEM und der anderen BGs für weitere Rückfragen.