Helden der Arbeitssicherheit und Prävention

Was wir von den Gewinnern des BG-Präventionspreises lernen können

Jedes Jahr prämieren einige Berufsgenossenschaften – wie z.B. die BGHM, BGN oder die BG ETEM (alle zwei Jahre) – gute Ideen und Innovationen aus dem Bereich Arbeitssicherheit mit einem Präventionspreis. Oft sind es scheinbar kleine Verbesserungsvorschläge, die einen Rückgang von Unfällen und Berufskrankheiten verursachen oder auch die eigenen betrieblichen Prozesse effizienter machen.

Ein gelungenes Beispiel für Prävention

…liefert die BayWa AG aus München. Das Unternehmen, das Handel mit Baustoffen betreibt, hat zum Transport von hohen, instabilen Dämmstoff-Gebinden eine spezielle Niederhalteplane für den Lkw entwickelt, das sog. Special Y-Cover. Ursprünglich wurden die Baustoffe mit Kantenschutz und Spanngurten gesichert. Dafür mussten Mitarbeiter mit ihren Arbeitsmitteln auf eine Leiter steigen, um die Sicherung anzubringen. Die neu entwickelte Y-Halteplane wird auf die Oberseite der Ladeeinheit gelegt und anschließend an den Seiten mit einer Ratsche am Lkw festgezurrt. Kantschutzwinkel sind nicht länger nötig.

Mit dieser Entwicklung ist ein großer Schritt hin zu mehr Arbeitssicherheit getan. Mitarbeiter steigen nicht länger auf Leitern und sind nicht mehr fallenden Kantschutz-Teilen ausgesetzt. Heute wird die innovative Plane in allen Logistikbereichen der BayWa AG eingesetzt. Die Unfallzahlen bei Belade- und Verladesicherheitsvorgängen sind bei null angelangt. Eine wirksame und kostengünstige Idee für mehr Arbeitssicherheit.

Sehen Sie hier, wie die Ladungssicherung bei der BayWa AG heute aussieht:

Beispiele wie dieses gibt es zahlreich unter den Preisträgern der BG-Wettbewerbe. Lassen Sie sich inspirieren. Vielleicht lässt sich die ein oder andere Idee einfach auch auf Ihre Arbeit übertragen. Oder Sie bewerben sich selbst mit Ihren kreativen Ansätzen. Die aktuellen Preisträger und deren Ideen finden Sie hier:
BGHW: https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/praeventionspreis/best-practice-beispiele
BGN: http://www.bgn-praeventionspreis.de/
BG ETEM: https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/praeventionspreis

Übrigens: Von Verbesserungen in der Prävention und beim Arbeitsschutz profitieren Sie gleich doppelt. Ein Rückgang von Unfällen und Berufskrankheiten sichert ihre personellen Ressourcen und führt zu geringeren Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Da die Berufsgenossenschaft ihre Ausgaben jedes Jahr auf die Betriebe einer Branche umlegt, profitieren Sie sogar von den Präventionsmaßnahmen anderer Unternehmen. Eine echte Win-Win-Situation.

Der BG-Bescheid auf dem Prüfstand

Lassen Sie Ihren BG-Bescheid prüfen!
Ein Widerspruch kann sich lohnen.

Jedes Jahr erhalten Sie einen Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft. An diese bezahlen Sie viel Geld – fällig sofort. Sie erhalten dafür auch eine interessante Gegenleistung. Aber ist Ihr Beitrag korrekt und fair?

Die Erfahrung aus mehreren hundert Projekten zeigt klar:

  • Nur jedes dritte Unternehmen ist bei der BG richtig eingestuft
  • 90% aller Unternehmer haben noch nie ihre Einstufung bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft geprüft

Jedes Unternehmen hat das Recht, seine Beitrags-Einstufung prüfen zu lassen.
Das Ergebnis: Hier schlummern oft tausende von Euros, die Sie jedes Jahr sparen können.

Deshalb handeln Sie jetzt und bergen Sie den „verborgenen Schatz“ in Ihrem Unternehmen!
Gerade bei Firmen ab einer Mitarbeiterzahl > 300 und einem sechsstelligen Jahresbeitrag an die BG entstehen häufig Spielräume.

Unser Service:

Lassen Sie Ihren BG-Bescheid kostenlos prüfen. Mit unserem Quick-Check erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine individuelle Einschätzung unserer Experten. Wahren Sie Ihre Widerspruchsfrist von vier Wochen!

Senden Sie einfach Ihren aktuellen BG-Beitragsbescheid und den letzten Veranlagungsbescheid unter dem Stichwort „BG-QuickCheck“ an Evelyn Wegscheider (e.wegscheider@cost-expert.de). Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Empfehlung von uns.

Heute Muskelfaserriss, morgen wieder Bundesliga

Warum die Fussball-Profis von FC Bayern und Co. so schnell wieder fit sind.

In der Saison 2014/2015 verletzten sich 79,2 Prozent* aller eingesetzten Spieler der ersten Bundesliga mindestens einmal. Es verwundert also nicht, dass die Fussball-Clubs großen Wert auf eine schnelle Genesung und möglichst geringe Ausfallzeiten ihrer Spieler legen. Doch wie schaffen es die Profi-Sportler, so schnell wieder fit zu werden? Mit einer Institution, die auch Ihnen als Unternehmen zur Verfügung steht: Der Berufsgenossenschaft und ihren Kliniken.

Als sich Bastian Schweinsteiger vor der Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien am Sprunggelenk verletzte und Probleme mit der Patellasehne hatte, begab er sich in die Hände von Spezialisten. Wie auch z.B. Fussballspieler Frank Ribery, Tennisspielerin Andrea Petkovic oder 100-Meter-Sprinter Yohan Blake, vertraute er auf die berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in Tübingen und war rechtzeitig zur WM wieder fit.

BG-Unfallkliniken sind die erste Adresse für nationale und internationale Spitzensportler mit Verletzungen des Bewegungsapparats.

Gerade bei komplexen und schweren Unfallverletzungen gehören die Kliniken der Berufsgenossenschaften zu den besten weltweit. Besonders für Verletzungen des Bewegungsapparats verfügen die BGs über spezielle Kliniken mit namhaften Spezialisten und ausgefeilten, berufsbezogenen Reha-Verfahren.

Ein Blick auf die Verletzungsstatistiken des VBG-Sportreports 2016* zeigt deutlich, wie wichtig die BG-Kliniken für Spitzensportler sind. In der Saison 2014/2015  betrafen mehr als 70 Prozent aller Verletzungen  die unteren Extremitäten. Mehr als die Hälfte aller Verletzungen sind dabei Oberschenkel, Knie- und Sprunggelenk zuzuordnen.

Kliniken Berufsgenossenschaft

Auch Sie als Unternehmen erschließen ihren Mitarbeitern mit ihren BG-Beiträgen die bestmögliche  Behandlung in BG-Kliniken. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter nach einem Arbeits- oder Wegeunfall schnellstmöglich wieder einsatzfähig sind. Eine rundweg gute Sache!

 

 

*Quelle: „VBG-Sportreport 2016,  Analyse des Unfallgeschehens in den zwei höchsten Ligen der Männer: Basketball, Eishockey, Fußball & Handball“, herausgegeben von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Hamburg. Zum Sportreport: http://bit.ly/28JwVa6

Die Gefahr mit Ihrer Gefahrklasse. Der Veranlagungsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft

Die Gefahrklasse Berufsgenossenschaft:

Viele Branchen erhalten kurz vor Weihnachten einen neuen Veranlagungsbescheid ihrer Berufsgenossenschaft. Doch auch ein Sinken der Gefahrklassen bedeutet nicht automatisch geringere BG-Beiträge. Damit Sie nicht in eine Falle tappen, stehen wir Ihnen in Fragen rund um das Thema zur Verfügung.

Was ist der Veranlagungsbescheid?

Mit dem Veranlagungsbescheid teilt Ihnen die Berufsgenossenschaft mit, nach welcher Gefahrklasse die einzelnen Unternehmensbereiche im kommenden Jahr veranlagt werden. Die Gefahrklasse dient als Basis für die Berechnung des BG-Beitrages.

Welche Gefahr droht nun?

Der Veranlagungsbescheid sagt aus, dass Ihre Gefahrklasse unverändert bleibt, steigt oder sinkt. Bei einer niedrigeren Gefahrklasse senken viele Unternehmen ihre Rückstellungen für BG-Beiträge. Doch ein Faktor findet keine Berücksichtigung in dieser Planung: Der Beitragsfuß, den die BG jedes Jahr neu festsetzt.

Wird der Beitragsfuß erhöht, steigen die BG-Beiträge trotz einer niedrigeren Gefahrklasse. Dies kann zu einer Differenz zur vorgenommenen Rückstellung von bis zu 40-50 Prozent führen.

Erfahrungsgemäß senden die Berufsgenossenschaften ihre Veranlagungsbescheide kurz vor Weihnachten. Nun haben Sie eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Lohnt sich ein Widerspruch? Wie formulieren Sie diesen richtig?

Unser Service:

Senden Sie uns Ihren Veranlagungsbescheid und den aktuellen BG-Beitragsbescheid per Fax oder Mail an Evelyn Wegscheider (e.wegscheider@cost-expert.de). Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Empfehlung von uns.

Flüchtlingshelfer und die gesetzliche Unfallversicherung

Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland nimmt täglich zu. Um dies zu bewältigen, sind sowohl Länder als auch Komunen auf die Hilfe Freiwilliger angewiesen. Ehrenamtliche, die den Flüchtlingen helfen, können unter gewissen Bedingungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Ohne die Hilfe der vielen ehrenamtlichen Helfer, wäre die Aufnahme von einer solchen Anzahl an Flüchtlingen kaum denkbar. Doch was geschieht im Falle eines Unfalls während der Helfertätigkeit? Die Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung besagt, dass Helferinnen und Helfer die im Auftrag der Stadt oder Gemeinde Aufgaben übernehmen, die in den Bereich der Komune fällt, unter dem Schutz der Unfallkassen stehen.

Die jeweiligen Unfallkassen sind zuständig, wenn die Stadt oder Gemeinde:

  • für die Organisation, Überwachung und Einteilung der an die Freiwilligen zu veregebenden Aufgaben zuständig ist
  • weisungsbefugt gegenüber den Helferinnen und Helfern ist
  • Organisationsmittel zur Verfügung stellt (Fahrzeuge, Arbeitsmittel, etc.)
  • finanzielle Leistungen erbringt, sowie unmittelbar vertragliche und andere Rechtspflichten (z.B. Einbeziehung der Freiwilligen in den Haftpflichtversicherungsschutz) oder Kosten (für Schulungen) übernimmt
  • oder ein sonstiges wirtschaftliches Risiko trägt und nach außen hin als Verantwortlich auftritt

Der alleinige Ausruf zur Hilfeleistung genügt nicht, um einen Versicherungsschutz zu begründen.

Falls die oben genannten Kriterien zutreffen, können Sie sich hier an ihre zuständige Unfallkasse wenden.

Gesundheitsmanagement von Despeghel & Partner: Fit for Business

Der Krankenstand in Deutschland ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit 2002 erreicht. Im Durchschnitt fehlten 3,68 Prozent der Beschäftigten aufgrund einer Erkrankung. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte.
Hierdurch entstehen Unternehmen nicht unerhebliche Kosten.

Dr. Dr. Michael Despeghel ist langjähriger Partner von Cost Expert und hat sich auf die Implementierung von Gesundheitsmanagement-Programmen in Unternehmen spezialisiert.

https://www.despeghel-partner.de/

BG ETEM verabschiedet neuen Gefahrentarif

Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse) hat einen neuen Gefahrentarif verabschiedet, der seit dem 01.01.2012 gültig ist.

Aus diesem Grund erhalten Sie als Mitgliedsunternehmen neue Bescheide über Ihre Veranlagung von der Berufsgenossenschaft.
Diese Bescheide sind maßgeblich für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ab 2012.

Was können Sie nun tun?

Wir empfehlen Ihnen:

  • Lassen sie Ihren Veranlagungsbescheid professionell prüfen
  • Sie haben eine einmonatige Widerspruchsfrist. Lassen Sie hier keine Zeit verstreichen.

Senden Sie uns gerne Ihren aktuellen Veranlagungsbescheid. Wir prüfen diesen neutral und unverbindlich. Natürlich werden Ihre Daten absolut vertraulich behandelt.

 

PS: Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Berufsgenossenschaft ETEM und der anderen BGs für weitere Rückfragen.

Prüfen statt hinnehmen – Beiträge an die Berufsgenossenschaft lassen sich merklich senken

Im Jahr 2009 mussten die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft rund 9,5 Milliarden Euro für Beiträge an die Berufsgenossenschaft aufbringen. Eine unglaubliche Summe, die jedoch nur zum Teil ihre Daseinsberechtigung hat. Denn durch ein spezielles Analyse-Verfahren können diese Beiträge rechtssicher reduziert werden.

Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass in ihren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ein erhebliches Einspar-Potenzial steckt und dass sie durchaus Einfluss darauf haben, dieses nachhaltig zu bergen. Warum wird dieser Bereich nicht regelmäßig durchleuchtet? Nun, einerseits liegt es an der beschriebenen Unkenntnis darüber, dass hier eine Optimierung durchaus viel Geld in die Kassen des Unternehmens zurückspülen kann. Andererseits liegt es am mangelnden Fachwissen. Hinzu kommen die fehlenden zeitlichen Kapazitäten, um ein solches Analyseverfahren durchzuführen. Auch wenn sich diese Thematik zunächst verlockend und einfach anhört, müssen doch viele Faktoren beachtet werden, die ein derartiges Projekt recht komplex werden lassen. Aus diesem Grund ist es jedem Unternehmen ab 200 Mitarbeitern zu empfehlen, hier externes Know-how hinzuzuziehen. Vor allem, wenn eine Vorab-Analyse kostenfrei in Anspruch genommen werden kann.

Rechtssicherheit beachten

Prinzipiell muss bei einer Optimierung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft immer das Ziel verfolgt werden, Senkungen nachhaltig und rechtssicher herbeizuführen. Hierzu muss die aktuelle Veranlagung detailliert untersucht und bewertet werden. Auf dieser Analyse aufbauend kann dann – durch die konsequente Nutzung der vorhandenen Gestaltungsspielräume – eine entsprechende Optimierung in die Wege geleitet werden. Zu beachten ist zudem, dass immer ein Konsens zwischen den Belangen des Unternehmens und denen der Berufsgenossenschaft hergestellt wird. Dadurch kann eine wesentliche Beschleunigung des Entscheidungsprozesses erreicht werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hingegen hinterlässt oft nur „verbrannte Erde“ und wirkt sich zudem negativ auf das dauerhafte Rechtsverhältnis der Parteien aus. Um auf diesem Gebiet also erfolgreich zu sein, macht es Sinn, einen Experten einzuschalten, der sowohl über eine hohe Fachkompetenz als auch über eine langjährige Erfahrung und eine weitläufige Vernetzung innerhalb der BG-Szene verfügt. So einen Spezialisten zu finden ist nicht einfach.

Schnelle Vorab-Analyse gibt Aufschluss

Ein Anbieter auf diesem Gebiet ist die Cost Expert GmbH aus Ulm. Einer unserer Senior-Partner war 25 Jahre lang selbst Vorstandsvorsitzender einer Berufsgenossenschaft. Zudem ist er Rechtsanwalt und kennt alle Details ganz genau. In enger Zusammenarbeit haben wir ein so genanntes Quick-Check-Verfahren entwickelt, das eine schnelle Vorab-Analyse ermöglicht. Unternehmen haben so die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich ihr vorhandenes Potenzial ermitteln zu lassen. Der Check kann über die Kontaktdaten auf der Homepage (www.bg-expert.de) ganz einfach beantragt werden. Für eine BG-Beratung sprechen folgende Gründe:

  • Die Personalkosten im Unternehmen können nachhaltig und rechtssicher optimiert werden.
  • Unternehmen bekommen Planungssicherheit und sind in der Lage, bei ermittelten Beitragsrisiken Rückstellungen zu bilden.
  • Die Firmen erhalten eine qualifizierte Prüfung durch einen neutralen Dritten und machen sich gleichzeitig unabhängig von der Beratung der Berufsgenossenschaften.
  • Ein externer Berater fungiert als Mediator und Katalysator in der Kommunikation mit der BG.
    Das sorgt vor allem für eine Versachlichung bei der Vermittlung zwischen Unternehmen und Berufsgenossenschaft.
  • Für künftige BG-Fragen erhalten die Unternehmen eine verlässliche Datenbasis.
  • Betriebe gehen kein Risiko ein, da die Beratung rein erfolgsabhängig angeboten wird. Das heißt, dass nur ein Honorar bezahlt wird, wenn sich die Arbeit der Spezialisten für das Unternehmen um ein Vielfaches auszahlt.

Handeln, es lohnt sich

Die Berufsgenossenschaften sind im Umbruch. Die Fusionswelle geht weiter und die Anzahl der BGs wird sich weiterhin verringern. In diesen Tagen werden die Bescheide über die Veranlagung zu den Gefahrenklassen versendet. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, auf diesen Beschluss zu reagieren. Verantwortliche in Unternehmen sollten dies zum Anlass nehmen und sich mit dem Analyse-Verfahren von Cost Expert absichern. Denn Geld hat niemand zu verschenken.