Die Gefahr mit Ihrer Gefahrklasse. Der Veranlagungsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft
Die Gefahrklasse Berufsgenossenschaft:
Viele Branchen erhalten kurz vor Weihnachten einen neuen Veranlagungsbescheid ihrer Berufsgenossenschaft. Doch auch ein Sinken der Gefahrklassen bedeutet nicht automatisch geringere BG-Beiträge. Damit Sie nicht in eine Falle tappen, stehen wir Ihnen in Fragen rund um das Thema zur Verfügung.
Was ist der Veranlagungsbescheid?
Mit dem Veranlagungsbescheid teilt Ihnen die Berufsgenossenschaft mit, nach welcher Gefahrklasse die einzelnen Unternehmensbereiche im kommenden Jahr veranlagt werden. Die Gefahrklasse dient als Basis für die Berechnung des BG-Beitrages.
Welche Gefahr droht nun?
Der Veranlagungsbescheid sagt aus, dass Ihre Gefahrklasse unverändert bleibt, steigt oder sinkt. Bei einer niedrigeren Gefahrklasse senken viele Unternehmen ihre Rückstellungen für BG-Beiträge. Doch ein Faktor findet keine Berücksichtigung in dieser Planung: Der Beitragsfuß, den die BG jedes Jahr neu festsetzt.
Wird der Beitragsfuß erhöht, steigen die BG-Beiträge trotz einer niedrigeren Gefahrklasse. Dies kann zu einer Differenz zur vorgenommenen Rückstellung von bis zu 40-50 Prozent führen.
Erfahrungsgemäß senden die Berufsgenossenschaften ihre Veranlagungsbescheide kurz vor Weihnachten. Nun haben Sie eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Lohnt sich ein Widerspruch? Wie formulieren Sie diesen richtig?
Unser Service:
Senden Sie uns Ihren Veranlagungsbescheid und den aktuellen BG-Beitragsbescheid per Fax oder Mail an Evelyn Wegscheider (e.wegscheider@cost-expert.de). Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Empfehlung von uns.